Bereits seit knapp einem Jahr ist die überarbeitete EU-Norm EN 1755 in Kraft. Diese regelt den Einsatz von Flurförderzeugen in explosionsgefährdeten Bereichen. Und seit der Überarbeitung gilt auch, dass statische Elektrizität in Zone 2 als Risiko für Entzündungen gewertet wird. Das bedeutet: Auch in Zone 2 müssen die Reifen sowie Räder von Gabelstaplern bzw. Flurförderzeugen antistatisch wirken.